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Stiftung Institut für Werkstofftechnik

Amtliche Materialprüfungsanstalt (MPA) Bremen

Bauwesen

Abteilungsleiter: Dipl.-Ing. Axel Meyer

MPA Bremen


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Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle für Bauprodukte
(PÜZ-Stelle)

Bauprodukte nach Landesbauordnung (nationaler Bereich):

In den Landesbauordnungen wird unterscheiden zwischen geregelten, nicht geregelten und sonstigen Bauprodukten. Die Verwendbarkeit ergibt sich für

Geregelte Bauprodukte aus der Übereinstimmung mit den in der Bauregelliste A Teil 1 bekannt gemachten technischen Regel.
Nicht geregelte Bauprodukte aus der Übereinstimmung mit

  • der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung
  • dem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis oder 
  • der Zustimmung im Einzelfall.

Geregelte und nicht geregelte Bauprodukte dürfen nur verwendet werden, wenn ihre Verwendbarkeit in dem für die geforderten Übereinstimmungsnachweis bestätigt ist und sie deshalb das Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) tragen>.

Bauprodukte mit harmonisierten Normen oder harmonisierten europäischen Zulassungen auf der Grundlage des Bauproduktengesetzes (europäischer Bereich):

In die Bauregelliste B werden Bauprodukte aufgenommen, die aufgrund des Bauproduktengesetzes (BauPG) in den Verkehr gebracht und gehandelt werden. Als Nachweis dafür ist die CE-Kennzeichnung.
Die MPA Bremen ist eine nach dem BauPG anerkannte Stelle (Notified Body).


Sonstige Bauprodukte:
Außerhalb des gesetzlich geregelten Bereichs der Landesbauordnungen und des BauPG bietet die MPA Bremen die Prüfung und Überwachung sonstiger Bauprodukte, die aus bauaufsichtlicher Sicht keines Verwendbarkeitsnachweises bedürfen, auf der Grundlage technischer Regeln an.


Prüfstelle für die Überprüfung von Herstellern bestimmter Bauprodukte und von Anwendern bestimmter Bauarten entsprechend §20 Abs. 5 MBO

Die MPA Bremen ist nach den Landesbauordnungen anerkannt als Prüfstelle (auch Prüfstelle F) für:

  • den Eignungsnachweis zur Herstellung und zum Einbau von Beton mit höherer Festigkeit und anderen besonderen Eigenschaften auf Baustellen (Beton BII) 
  • Eignungsnachweis zur Herstellung von Transportbeton
  • Eignungsnachweis zur Herstellung von vorgefertigten tragenden Bauteilen aus Beton BII

Überwachungsstelle für die Überwachung bestimmter Tätigkeiten mit Bauprodukten und bei Bauarten entsprechend §20 Abs. 6 MBO

Die MPA Bremen ist nach den Landesbauordnungen anerkannt als Überwachungsstelle für:

  • Überwachung des Herstellens und des Einbaus von Beton mit höherer Festigkeit und anderen besonderen Eigenschaften auf Baustellen (Beton BII)

Prüfstelle für Untersuchungen an bituminösen
und mineralischen Baustoffen nach RAP Stra

Die MPA Bremen ist von den Obersten Straßenbaubehörden der Bundesländer Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein als Prüfstelle nach RAP Stra anerkannt worden.
Die Anerkennung gilt für folgende Arten von Baustoffuntersuchungen:

  • Eignungsprüfungen
  • Kontrolluntersuchungen
  • Schiedsuntersuchungen
  • Eignungsnachweise
  • Fremdüberwachungsprüfungen

Die Anerkennung erstreckt sich auf:

  • Bituminöse Baustoffe und Baustoffgemische
  • Mineralische Baustoffe und Baustoffgemische
  • Beton und Betonwaren für den Straßen- und Brückenbau
  • Recyclingbaustoffe

Letzte Änderung 29.04.2005 [ IWT | Werkstofftechnik | Fertigungstechnik | Verfahrenstechnik ]