IWT
Stiftung Institut für Werkstofftechnik |
Amtliche Materialprüfungsanstalt (MPA) Bremen Abteilungsleiter: Dipl.-Ing. Axel Meyer |
MPA Bremen |
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Stellenausschreibungen
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(PÜZ-Stelle) Bauprodukte nach Landesbauordnung
(nationaler Bereich):
In den Landesbauordnungen wird unterscheiden zwischen geregelten, nicht geregelten und
sonstigen Bauprodukten. Die Verwendbarkeit ergibt sich für
Geregelte Bauprodukte aus der Übereinstimmung mit den in der Bauregelliste A Teil 1
bekannt gemachten technischen Regel. Geregelte und nicht geregelte
Bauprodukte dürfen nur verwendet werden, wenn ihre
Verwendbarkeit in dem für die geforderten
Übereinstimmungsnachweis bestätigt ist und sie deshalb
das Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) tragen>. Bauprodukte mit harmonisierten Normen oder harmonisierten europäischen Zulassungen auf der Grundlage des Bauproduktengesetzes (europäischer Bereich): In die Bauregelliste B werden
Bauprodukte aufgenommen, die aufgrund des
Bauproduktengesetzes (BauPG) in den Verkehr gebracht und
gehandelt werden. Als Nachweis dafür ist die
CE-Kennzeichnung.
Die MPA Bremen ist nach den
Landesbauordnungen anerkannt als Prüfstelle (auch
Prüfstelle F) für:
Überwachungsstelle für die Überwachung bestimmter Tätigkeiten mit Bauprodukten und bei Bauarten entsprechend §20 Abs. 6 MBO Die MPA Bremen ist nach den
Landesbauordnungen anerkannt als Überwachungsstelle
für:
Prüfstelle für Untersuchungen an bituminösen Die MPA Bremen ist von den Obersten
Straßenbaubehörden der Bundesländer Bremen,
Niedersachsen und Schleswig-Holstein als Prüfstelle nach
RAP Stra anerkannt worden.
Die Anerkennung erstreckt sich auf:
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| Letzte Änderung 29.04.2005 | [ IWT | Werkstofftechnik | Fertigungstechnik | Verfahrenstechnik ] | ||